20 Zoller-Hof

Mit Bericht des Landratsamts Sigmaringen vom 6. September 1944 an den Sigmaringer Regierungspräsidenten wurde die Sicherstellung und damit auch die Beschlagnahme des gesamten Zoller-Hofs gemäß der §§ 5 und 25 des Reichsleitungsgesetzes vom 1. September 1939 für „besondere Unterbringungszwecke“ angekündigt. Der besondere Zweck der Beschlagnahme bestand in der Unterbringung der Botschaft des Kaiserreiches Japan im Zoller-Hof in Sigmaringen, die zuvor in Vichy ihren Sitz hatte.